77955 Ettenheim, Industriestraße 3 Fr. ab 20 Uhr

HAUS- UND BENUTZUNGSORDNUNG

 für das Rockcafé Altdorf Industriestraße 3 77955 Ettenheim

Geführt von der Kulturschmiede Südbaden e.V.
Leitung Lars Hummel

1. Geltungsbereich

1.1 Die HBO gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen als auch an allen sonstigen Tagen.

1.2 Die Besucher des Rockcafe Altdorf bestätigen mit dem Betreten des Rockcafe Altdorf sowie den dazugehörigen Außenanlagen die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser HBO als für sich verbindlich.

1.3 Die HBO wird von allen Veranstaltern als verbindlich übernommen und den Veranstaltungsbesuchern bekannt gegeben. Sie ist für jedermann gültig, der sich in ihrem Geltungsbereich aufhält.

2. Hausrecht

2.1 Der Kulturschmiede Südbaden e.V. steht in allen Räumen des Rockcafe Altdorf und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht Kraft Gesetz einem Mieter des Rockcafe Altdorf zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen.

2.2 Den Anweisungen der Kulturschmiede Südbaden e.V. sowie anderer zur Ausübung des Hausrechts befugter Personen (z. B. Veranstalter) sowie der im Zusammenhang damit eingesetzten Sicherheitsorgane (Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) ist unverzüglich Folge zu leisten. Ihnen ist ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren.

2.3 Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser HBO verstoßen, können der Anlage verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich den Anordnungen der Kulturschmiede Südbaden e.V. und/oder anderer zur Ausübung des Hausrechts befugter Personen (z. B. Veranstalter) sowie der im Zusammenhang damit eingesetzten Sicherheitsorgane widersetzen.

2.4 In besonderen Fällen behalten es sich, zur Ausübung des Hausrechts befugte Personen (z.B. Veranstalter), vor vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen. Das Hausverbot beinhaltet ein sofortiges verweisen und entfernen der Person von der Anlage, ggf. auch mit Hilfe der Polizei. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen, in schweren Fällen auch schriftlich per Einschreiben.

3. Allgemeine Eintrittsbedingungen

3.1 Zu Veranstaltungen haben nur die Personen Zutritt, die von der Kulturschmiede Südbaden e.V. bzw. dem jeweiligen Mieter oder Veranstalter zugelassen sind.

3.2 Beim Besuch des Rockcafe Altdorf ist ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Der Zutritt ist erst ab 18 Jahren und ab 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

3.3. Gäste die aggressives Verhalten zeigen, gewalttätig werden, den Anweisungen der befugten Personen (z.B. Veranstalter) keine Folge leisten, ausfällig werden, verfassungswidrige/rechte Symbolik/Bandmerchandise tragen, Personal oder andere Gäste verbal oder körperlich belästigen und/oder außerhalb des Geländes des Rockcafe Altdorf in unmittelbarer Nähe für Ärger und Unmut sorgen, erhalten sofortiges Hausverbot. Besonders schwere Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
 Wenn nicht explizit anders ausgesprochen, gilt das Hausverbot unbefristet.

3.4 Personen kann aufgrund von starker Alkoholisierung, dem Einfluss von Drogen, allgemeinem aggressiven Verhalten, sowie bereits erteiltem Hausverbot der Zutritt verwehrt werden.

3.5 Unerlaubt ist das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, Chemikalien, sowie Substanzen die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Ein Verstoß führt zum Erhalt eines Hausverbots.

3.6 Der Verzehr von selbst mitgebrachten Getränken ist nicht erlaubt. Dies gilt für den Innenbereich, den Außenbereich, sowie den sichtbaren Umkreis um das Gelände des Rockcafe Altdorf. Mitgebrachte Getränke werden einbehalten und vernichtet. Erworbene Getränke müssen auf dem Gelände des Rockcafe Altdorf verbleiben.
Dies gilt auch für Eigentum der Kulturschmiede Südbaden e.V. wie z.B. Gläser.

3.7 Innerhalb der Räumlichkeiten des Rockcafe Altdorf herrscht Rauchverbot. Dies gilt für Zigaretten, sowie für E-Zigaretten. Im Außenbereich des Rockcafe Altdorf ist das Rauchen erlaubt. Hier bitten wir die Besucher die vorhandenen Aschenbecher zu benutzen. 
Dies gilt auch bei Privatveranstaltungen.

3.8 Das Verteilen von Flyern, Broschüren, Aufklebern und sonstigem Werbematerial ist nur mit der Zustimmung befugter Personen (z.B. Veranstalter) erlaubt.
Ausgenommen von Bandaufklebern auf den Toiletten an den hierfür vorgesehenen Flächen.

3.9 Die Besucher des Rockcafe Altdorf werden gebeten sich im Außenbereich ruhig zu verhalten. Dies gilt ebenso für den Heimweg. Eine Rücksichtnahme auf die umliegende Nachbarschaft sollte hierbei selbstverständlich sein. Wir bitten Sie die Heimreise mit einem PKW/Motorrad/etc. nicht unter Alkoholeinfluss anzutreten. Wenn Sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen sind wir gerne bereit ein Taxi zu rufen.